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Was versteht man unter dem Begriff „Wirklichkeitsprinzip“?
Im Zuge der Weiterentwicklung des NKF in Nordrhein-Westfalen wurde im Rahmen des 2. NKFWG der Begriff „Wirklichkeitsprinzip“ eingeführt.
Die Experten der Ge-Komm GmbH I Gesellschaft für kommunale Infrastruktur beraten umfassend zu dem Thema.
Näheres unter www.wirklichkeitsprinzip.de