Was ist das 2. NKFWG NRW?

Unter 2. NKFWG NRW versteht man das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (2. NKFWG NRW) des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Zeitgleich wurde auch die Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW) vom Landtag NRW verabschiedet.

Zahlreiche relevante Neuerungen ergeben sich durch die KomHVO NRW. Insbesondere durch die Einführung vom „Wirklichkeitsprinzip“ gibt es gravierende Veränderungen bei der Abgrenzungsfrage investiv/konsumtiv bei Maßnahmen im Bereich der verkehrlichen Infrastruktur „Straßen-Wege-Plätze“.

Ab dem 01.01.2019 gilt z.B. der „Komponentenansatz“ bei bituminös befestigten Straßen.

 

Die Ge-Komm GmbH berät Kommunen bei der Umsetzung der zahlreichen neuen Regelungen.

 

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