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FöRL Wirtschaftswege
Das Land NRW fördert die nachhaltige Modernisierung ländlicher Infrastruktur (Wirtschaftswege) mit erheblichen finaziellen Mitteln. Die Förderquote beträgt 60%.
Basis bildet die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Experten der Ge-Komm GmbH beraten umfassend und begleiten die Kommunen von der Antragstellung bis zur Umsetzung.