Die Gemeinde Südlohn lässt derzeit ein kommunales Straßenerhaltungskonzept von der Ge-Komm GmbH I Gesellschaft für kommunale Infrastruktur erstellen.
Eine wichtige Rolle bei der Erhaltung der verkehrlichen Infrastruktur spielt der Zeitpunkt der Maßnahmendurchführung.
Aus fachlicher Sicht werden die angesetzten theoretischen Nutzungsdauern von Straßen tatsächlich nur dann erreicht, wenn beim sogenannten „Optimalen Eingreifzeitpunkt“ die erforderlichen Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen auch wirklich durchgeführt werden. Die erforderlichen Maßnahmen sind dazu notwendig, damit die Straße ihre vorgesehene Nutzungsdauer erreicht. Je nach Länge der Nutzungsdauer können daher verschiedene Maßnahmen notwendig werden, um dieses Ziel zu erreichen. Erfolgen diese Arbeiten nicht, führt dies zwangsläufig zu einem progressiven Schadensverlauf, der Substanzverlust zur Folge hat. Ein solches Vorgehen hat aus Netzsicht in der Vergangenheit vielfach dazu geführt, dass sich sehr viele Straßen heute in einem Zustand befinden, in dem nur noch eine grundhafte Erneuerung sinnvoll ist.
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen hat hierzu zwei Erhaltungsstrategien anhand eines Beispiels über eine Gesamtnutzung der Straße näher beschrieben:
- Erhaltungsstrategie „Instandhaltung“: Beim Erreichen des Schwellenwertes werden die Oberflächenschäden (Risse, Löcher usw.) immer wieder geflickt. Durch eindringendes Wasser und Verkehrsbelastung verschlechtert sich trotz der Maßnahmen die Substanz weiterhin, bis eine Erneuerung der Gesamtbefestigung notwendig wird. Außerdem ist ein erhöhter Überwachungsaufwand für den Straßenbaulastträger erforderlich.
- Erhaltungsstrategie „Instandsetzung“: Beim Erreichen des sog. Warnwertes werden Instandsetzungsarbeiten (Ersatz der Deckschicht, Ersatz der Deck- und Binderschicht) durchgeführt, die die Gesamtsubstanz der Befestigung schützen und die Nutzungsdauer der Gesamtbefestigung verlängern. Dadurch ergeben sich laut FGSV erhebliche Einsparungen gegenüber der Strategie „Instandhaltung“. Neben wirtschaftlichen Vorteilen für den Baulastträger sind auch erhebliche positive Effekte für Straßennutzer und Anlieger prognostiziert.
Das künftige Straßenerhaltungskonzept der Gemeinde Südlohn bildet eine transparente und belastbare Grundlage für zukünftige Entscheidungen und kann als Grundlage dienen für das Straßen- und Wegekonzept gem. § 8a KAG NRW.