Was versteht man unter Aktivierungsrichtlinie?

Durch die Einführung der Doppik in den Kommunen ist die Bilanz und der Umgang mit dem vorhandenen Vermögen in den Mittelpunkt des neuen Haushaltsrechts gerückt. Mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz hat jede Kommune einen vollständigen Überblick über ihren Vermögensbestand und ihre Vermögensstruktur erhalten. Die ermittelten Werte dienen als Datengrundlage für die Abbildung des Ressourcenverbrauchs, der über die Abschreibungen in die Ergebnisrechnung eingeht. Als Zielsetzung gilt, dass der wirtschaftliche Umgang mit den anvertrauten öffentlichen Ressourcen gefördert wird.
Konkret ändert sich auch die Darstellung der Investitionen in der Doppik gegenüber der Verbuchung
in der Kameralistik.

Eine Aktivierungsrichtlinie regelt den einheitlichen Umgang mit dem zukünftigen (bilanziellen) Umgang bestimmter Maßnahmen. Die Entscheidung, ob Maßnahmen als konsumtiv oder investiv eingestuft werden, spielt hierbei eine entscheidende Rolle.

Näheres unter www.aktivierungsrichtlinie.de

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