Was versteht man unter einem ländlichen Wegenetzkonzept?

Der Begriff Ländliches Wegenetzkonzept bedeutet nichts anderes als „Wirtschaftswegekonzept“. Demenstsprechend gelten die gleichen Beschreibungen. In NRW wird überwiegend von einem Ländlichen Wegenetzkonzept gesprochen, wenn ein Wirtschaftswegekonzept gemeint ist.

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